Unsere Verpflichtung als Ausbildungsinstitut ist seit über 25 Jahren der hilfsmittelfreie, gewaltlose und der nonverbale Umgang mit dem Hund.
Das von Gerhard Wiesmeth entwickelte und markengeschützte System, wird durch unsere zertifizierten Hundetrainer bzw. Dozenten authentisch vermittelt.
tierschutzgerechtes Hundetraining
Hundewelten ist eine berufsbildende Einrichtung mit Schulstatus.
Die Landesbehörde Nordrhein-Westfalen hat uns die Anerkennung einer berufsbildenden Einrichtung bescheinigt.
Alle unsere Ausbildungen bereiten ordnungsgemäß auf einen Beruf vor.
Die nonverbale Therapie von Hunden sowie die Hundeerziehung ohne Worte wurde von Gerhard Wiesmeth 1999 erstmals eingesetzt und seither stetig weiter entwickelt.
Zu dieser Zeit entstand das körperaktive Arbeiten mit Hunden, insbesondere mit Problemhunden auf der Basis des heute bekannten Speechless Dogtraining Systems (S.D.T.S®).
Zert. Hundetrainer SDTS®
Zert. Hundetrainer nach DGHV Standard
Kynophobieberater - Kynoinstitut (IpaK)
Sachverständiger - DVO LHundG NRW
Zert. Ernährungsassistent Hund®
Hundetrainer gem. §11 Abs. 1, Nr. 8f
Unsere Ausbildung zum Hundetrainer ist in kurzer Zeit möglich, da Inhalte und Abläufe optimiert werden konnten bzw. eine systemische Basis haben.
Das bedeutet für unsere Schüler 60% Zeitersparnis bei gleichzeitig höherem Wissensspektrum. Das interne Qualitätsmanagement sowie ein praxisorientiertes Lernen garantieren unseren Absolventen einen zeitgemäßen und schnellen Ausbildungserfolg.
Da wir uns auf die Therapie von Problemverhalten bei Hunden spezialisiert haben, konnten wir über viele Jahre Lehrtätigkeit, die Ausbildungsinhalte stark komprimieren und konkretisieren. Ohne Hilfsmittel oder Korrektur anzuwenden, lässt sich zudem weitere Ausbildungszeit einsparen.
In Kooperation mit dem DGHV (Deutscher Gebrauchshundeverband) arbeiten wir ohne Hilfsmittel sowie Gewalt- und korrekturfrei.
Der DGHV ist Sachverständigenstelle nach LHundG NRW und zur Durchführung und Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW berechtigt.